Finanzkontrolle und Korruptionsbekämpfung
Vertrauen ist gut, Kontrolle aber noch sehr viel besser - das gilt vor allem, um sicherzustellen, dass alle Spenden auch für den Zweck verwendet werden, für den sie bestimmt sind. Deshalb arbeitet die Kindernothilfe mit einer umfassenden internen und externen Finanzkontrolle, gleiches gilt für unsere lokalen Partnerorganisationen, mit denen wir die Projekte vor Ort durchführen.
Der Anti-Korruptionskodex der Kindernothilfe fungiert dabei als Leitfaden zur Verhinderung von Korruption innerhalb der Kindernothilfe und bei den Partnerorganisationen. Ebenfalls wichtig bei der Korruptionsbekämpfung ist die Ombudsperson. Sie agiert unabhängig von der Organisation und nimmt Hinweise entgegen, wenn ein begründeter Korruptionsverdacht gegen die Kindernothilfe bestehen sollte.
Der Anti-Korruptionskodex der Kindernothilfe fungiert dabei als Leitfaden zur Verhinderung von Korruption innerhalb der Kindernothilfe und bei den Partnerorganisationen. Ebenfalls wichtig bei der Korruptionsbekämpfung ist die Ombudsperson. Sie agiert unabhängig von der Organisation und nimmt Hinweise entgegen, wenn ein begründeter Korruptionsverdacht gegen die Kindernothilfe bestehen sollte.
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Kontrolle bei den lokalen Partnern
1. Projektcontrolling und -begleitung
Damit verfolgt die Kindernothilfe zwei zentrale Anliegen: Erstens muss gewährleistet sein, dass die geförderten Projekte nachhaltig die Lebenssituation von Kindern, ihren Familien und Gemeinwesen verbessern. Zweitens soll sichergestellt werden, dass die Projektmittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um dies zu erreichen, hat die Kindernothilfe ein System mit folgenden Bausteinen entwickelt:
2. Projektantrag
Jedes neue Projekt muss einen Antrag vorlegen mit Angaben zum Träger, zu Zielen und Zielgruppen, zum Monitoring, zu den Risiken und zur Finanzierung. Alle Anträge werden geprüft: inhaltlich und fachlich durch das zuständige Auslandsreferat, die finanzielle Seite durch die Controllingabteilung.
3. Vertragliche Grundlage
Grundlage der Zusammenarbeit mit Partnern und Projekten ist ein Kooperationsabkommen. In diesem Vertrag werden in einem allgemeinen Teil Rechte und Pflichten und in einem speziellen Teil Vereinbarungen über Ziele und Schwerpunktsetzung geregelt.
4. Jahresplanung
Alle Projekte und Partner müssen eine Planung vorlegen mit Zielen, Messgrößen, Vorgaben und Aktivitäten sowie einem Budget. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Projekt Gelder erhält. Ohne eine den Anforderungen entsprechende Planung werden keine Zahlungen geleistet.
5. Empfangsbestätigung
Der Zahlungseingang ist schriftlich zu bestätigen (Datum, Betrag in Euro und in Landeswährung).
6. Projektfortschrittsbericht
Projekte sollen über den Fortschritt berichten. Alle Projekte, die jährlich mehr als 75.000 Euro erhalten, müssen einen Halbjahresbericht vorlegen, der Auskunft über Abweichungen zum Plan und Budget gibt.
7. Projektbesuche
Projekte und Partner werden regelmäßig besucht. Die Kindernothilfe-MitarbeiterInnen bewerten Fortschritt, Konzeption und Management eines Projekts. Sie überprüfen auch Buchhaltung, Finanzmanagement und Rechnungslegung. Um die Qualität der Arbeit zu verbessern, führen sie Workshops durch. Setzen Projekte Gelder nicht wie abgesprochen ein oder veruntreuen sie sogar, werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen (Rückzahlung der Gelder, gegebenenfalls strafrechtliche Verfolgung).
8. Jahresbericht
Alle Projekte müssen einen jährlichen Bericht vorlegen. Er soll Auskunft über Aktivitäten und Zielerreichungen geben. Erfolge sollen genauso dargestellt werden wie Schwierigkeiten und Probleme. Er dient als Grundlage für den Projektbericht, der jährlich an alle Paten verschickt wird.
9. Jahresabschluss
Alle Projekte und Partner legen einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) vor. Er muss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft sein und einen Prüfungsbericht (mit Testat) enthalten. Alle Jahresabschlüsse werden ausgewertet. In Stichproben erfolgen umfangreiche Prüfungen. Liegt ein Jahresabschluss nicht fristgerecht vor, entspricht er nicht dem geforderten Standard oder wurde kein uneingeschränktes Testat erteilt, werden bis zur Behebung der Defizite keine Zahlungen getätigt.
Damit verfolgt die Kindernothilfe zwei zentrale Anliegen: Erstens muss gewährleistet sein, dass die geförderten Projekte nachhaltig die Lebenssituation von Kindern, ihren Familien und Gemeinwesen verbessern. Zweitens soll sichergestellt werden, dass die Projektmittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um dies zu erreichen, hat die Kindernothilfe ein System mit folgenden Bausteinen entwickelt:
2. Projektantrag
Jedes neue Projekt muss einen Antrag vorlegen mit Angaben zum Träger, zu Zielen und Zielgruppen, zum Monitoring, zu den Risiken und zur Finanzierung. Alle Anträge werden geprüft: inhaltlich und fachlich durch das zuständige Auslandsreferat, die finanzielle Seite durch die Controllingabteilung.
3. Vertragliche Grundlage
Grundlage der Zusammenarbeit mit Partnern und Projekten ist ein Kooperationsabkommen. In diesem Vertrag werden in einem allgemeinen Teil Rechte und Pflichten und in einem speziellen Teil Vereinbarungen über Ziele und Schwerpunktsetzung geregelt.
4. Jahresplanung
Alle Projekte und Partner müssen eine Planung vorlegen mit Zielen, Messgrößen, Vorgaben und Aktivitäten sowie einem Budget. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Projekt Gelder erhält. Ohne eine den Anforderungen entsprechende Planung werden keine Zahlungen geleistet.
5. Empfangsbestätigung
Der Zahlungseingang ist schriftlich zu bestätigen (Datum, Betrag in Euro und in Landeswährung).
6. Projektfortschrittsbericht
Projekte sollen über den Fortschritt berichten. Alle Projekte, die jährlich mehr als 75.000 Euro erhalten, müssen einen Halbjahresbericht vorlegen, der Auskunft über Abweichungen zum Plan und Budget gibt.
7. Projektbesuche
Projekte und Partner werden regelmäßig besucht. Die Kindernothilfe-MitarbeiterInnen bewerten Fortschritt, Konzeption und Management eines Projekts. Sie überprüfen auch Buchhaltung, Finanzmanagement und Rechnungslegung. Um die Qualität der Arbeit zu verbessern, führen sie Workshops durch. Setzen Projekte Gelder nicht wie abgesprochen ein oder veruntreuen sie sogar, werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen (Rückzahlung der Gelder, gegebenenfalls strafrechtliche Verfolgung).
8. Jahresbericht
Alle Projekte müssen einen jährlichen Bericht vorlegen. Er soll Auskunft über Aktivitäten und Zielerreichungen geben. Erfolge sollen genauso dargestellt werden wie Schwierigkeiten und Probleme. Er dient als Grundlage für den Projektbericht, der jährlich an alle Paten verschickt wird.
9. Jahresabschluss
Alle Projekte und Partner legen einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) vor. Er muss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft sein und einen Prüfungsbericht (mit Testat) enthalten. Alle Jahresabschlüsse werden ausgewertet. In Stichproben erfolgen umfangreiche Prüfungen. Liegt ein Jahresabschluss nicht fristgerecht vor, entspricht er nicht dem geforderten Standard oder wurde kein uneingeschränktes Testat erteilt, werden bis zur Behebung der Defizite keine Zahlungen getätigt.
Kontrolle bei der Kindernothilfe Luxembourg
Interne Kontrollen
Durch interne Kontrollen und geeignete interne Kontrollsysteme wird sichergestellt, dass Arbeitsabläufe ordnungsgemäß ablaufen, Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, korrumpierendes und korruptes Verhalten vorgebeugt wird.
Externe Prüfung
Das Handeln und Wirtschaften der Kindernothilfe, ihrer Partner sowie der geförderten Träger und Projekte wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft: Diese setzt eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung, eine umfassende finanzielle Berichterstattung sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der von unabhängigen Wirtschafts-/Buchprüfern geprüft und testiert wird, voraus. Bestandteil dieser Prüfungen sind auch die internen Kontrollmechanismen. Grundregeln für Buchführung, Rechnungslegung sowie für die Aufstellung der Finanzberichte und Jahresabschlüsse von Partnern, Trägern und Projekten sind in den jeweils gültigen KNH-Richtlinien ausgeführt. Zu jeder Zeit kann darüber hinaus auch eine Kontrolle der Mittelverwendung auf Partner-, Träger- und Projektebene stattfinden.
Durch interne Kontrollen und geeignete interne Kontrollsysteme wird sichergestellt, dass Arbeitsabläufe ordnungsgemäß ablaufen, Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, korrumpierendes und korruptes Verhalten vorgebeugt wird.
Externe Prüfung
Das Handeln und Wirtschaften der Kindernothilfe, ihrer Partner sowie der geförderten Träger und Projekte wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft: Diese setzt eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung, eine umfassende finanzielle Berichterstattung sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der von unabhängigen Wirtschafts-/Buchprüfern geprüft und testiert wird, voraus. Bestandteil dieser Prüfungen sind auch die internen Kontrollmechanismen. Grundregeln für Buchführung, Rechnungslegung sowie für die Aufstellung der Finanzberichte und Jahresabschlüsse von Partnern, Trägern und Projekten sind in den jeweils gültigen KNH-Richtlinien ausgeführt. Zu jeder Zeit kann darüber hinaus auch eine Kontrolle der Mittelverwendung auf Partner-, Träger- und Projektebene stattfinden.